Förderkredite und Förderdarlehen

Welche Förderkredite für Existenzgründer-/innen gibt es?

Sf 80

Startfinanzierung 80 speziell für Gründer-/innen in Baden-Württemberg

Für Gründer in Baden-Württemberg ist vor allem die Startfinanzierung 80 von der L-Bank und Bürgschaftsbank Baden-Württemberg wichtig. Es ist ein zinsverbilligtes Darlehen zur Förderung von Existenzgründungen und von kleinen oder mittleren Unternehmen innerhalb der ersten 5 Gründungsjahre mit einem Gesamtkapitalbedarf von 200.000 Euro.

Der Kredit ist mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert. Ein Antrag für die Startfinanzierung 80 kann bei der Hausbank gestellt werden, die ihn an die L-Bank weiterleitet.

Mehr Informationen unter:  www.l-bank.de oder www.buergschaftsbank.de.

Die wichtigsten öffentlichen Förderkredite, auch Förderdarlehen genannt, sind das ERP-Kapital für Gründung, der ERP-Gründerkredit – Start Geld und der ERP-Gründerkredit – Universell.

ERP-Gründerkredit – StartGeld

Mit dem ERP-Gründerkredit – Start Geld kann man Investitionen wie die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, Computern, Inventar, Gebäudekosten oder Lizenzen und Patente finanzieren, aber auch Betriebsmittel wie Mieten, Personalkosten oder Beratungskosten.

Der Höchstbetrag liegt bei 100.000 Euro.

Im Gegensatz zum ERP-Kapital für Gründung können auch Gründungen im Nebenerwerb gefördert werden, wenn diese mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet sind. Auch junge Unternehmen in der Festigungsphase innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung können dieses Darlehen beantragen.

Weitere Informationen unter www.kfw.de.

ERP-Kapital für Gründung

Bei dem ERP-Kapital für Gründung handelt es sich um einen Kredit bis zu 500.000 Euro, der dem Eigenkapital zugerechnet wird und so den Erhalt weiterer Kredite erleichtert. Gefördert werden Existenzgründungen im Haupterwerb und Unternehmen in der Festigungsphase innerhalb der ersten drei Jahre nach der Gründung.

Förderfähig sind u. a. Investitionen wie Grundstücks- und Gebäudekosten, Anschaffung von Anlagen, Computern, Maschinen und Inventar oder die Erstausstattung des Lagers, aber auch immaterielle Investitionen wie Lizenzen und Patente. Eine der Förderbedingungen ist eine Quote der Eigenmittel von 10 %.

Das Besondere am ERP-Kapital für Gründung ist die Haftungsfreiheit der Hausbank, die somit dem Kreditantrag leichter zustimmt.

Weitere Informationen unter www.kfw.de.

ERP-Gründerkredit – Universell

Auch der ERP-Gründerkredit – Universell fördert Gründungen sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb, wenn diese auf den Haupterwerb ausgerichtet sind. Es werden Investitionen und Betriebsmittel wie bei Start Geld finanziert und ebenso junge Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre.

Der Höchstbetrag ist mit 25 Millionen Euro jedoch wesentlich höher angesetzt.

Weitere Informationen unter www.kfw.de.